In einer zunehmend digitalisierten Unternehmenswelt reicht ein erfolgreicher Cyberangriff aus, um die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens zu bedrohen – nicht selten mit dramatischen Folgen für die Geschäftsführung. Ein IT-Vorfall kann nicht nur Systeme lahmlegen, sondern auch zur Insolvenz führen. Doch ab wann sind Geschäftsführer verpflichtet, die Reißleine zu ziehen? Und was passiert, wenn sie es nicht tun?
In der aktuellen Folge von WeTalkSecurity spricht Christian Lueg mit Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht und IT-Compliance-Experte bei der Kanzlei pitc Legal, über die rechtlichen Risiken von Cyberangriffen, Insolvenzantragspflichten und persönliche Haftung – ein Thema, das für viele überraschender und brisanter ist, als es auf den ersten Blick scheint.
Über den Gast
Dr. Jens Eckhardt ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzauditor sowie IT-Compliance-Manager bei der Düsseldorfer Kanzlei pitc Legal. In seiner täglichen Praxis berät er Unternehmen an der Schnittstelle zwischen IT-Vorfall, Datenschutz und regulatorischer Verantwortung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, wann aus einem Cyberangriff ein Haftungsfall wird – insbesondere für Geschäftsführer.