Teilnahmebedingungen für das
ESET Channel Consumer Incentive 2023

Teilnahmebedingungen für das
ESET Channel Consumer Incentive 2023

(Hinweis zur Sprachform: Die Inhalte dieser Teilnahmebedingungen sprechen alle Geschlechter gleichermaßen an. Zur besseren Lesbarkeit wird teilweise nur die männliche Sprachform verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.) 

VERANSTALTER DES INCENTIVES

Das ESET Channel Consumer Incentive 2023 wird ausschließlich von der ESET Deutschland GmbH veranstaltet. Das Incentive steht insbesondere in KEINER Verbindung zu Meta Platforms Inc., Meta Platforms Ireland Limited („Facebook“, „Instagram“), Twitter Inc., Twitter International Company („Twitter“), New Work SE EG („Xing“), LinkedIn Ireland Unlimited Company („LinkedIn“). Sie werden weder von diesen organisiert noch gesponsert oder unterstützt. Es bestehen daher keine Rechtsansprüche, insbesondere keine Haftungsansprüche, gegen die vorgenannten Unternehmen.

TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche oder juristische Personen, die als Partner der ESET Deutschland GmbH registriert sind, wobei pro registriertem Partner nur eine Teilnahme zum Incentive - auch bei ggf. mehreren Anmeldungen - möglich ist.
    Partner ist, wer ein in der IT‐Branche tätiges Unternehmen ist, welches interessiert ist, ESET Softwareprodukte gengenüber Endkunden – Unternehmer und/oder Verbraucher – zu vermarkten und an diese weiter zu veräußern, sich auf der Website als ESET-Partner registriert und die Allgemeinen Bedingungen der ESET Deutschland GmbH für Partner akzeptiert hat sowie von der ESET Deutschland GmbH als Partner akzeptiert wurde.
  2. Teilnahmeberechtigt sind nur Mitarbeitende des registrierten Partners, die von diesem hierzu befugt sind. Der Mitarbeitende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Teilnahmeberechtigt an diesem Incentive sind nur Partner, bei denen keine offenen Zahlungsaufforderungen der ESET Deutschland GmbH bestehen.
  3. Teilnahmeberechtigt an diesem Incentive sind zudem nur Partner mit Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland, Österreich oder Schweiz. Eine Ausschüttung der Gewinne erfolgt ausschließlich an eine Lieferadresse in diesen Ländern. 
  4. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende und deren (Haushalts-) Angehörige der ESET Deutschland GmbH, der ESET spol. s r.o. und der mit ihnen verbundenen Unternehmen. Gleiches gilt für Mitarbeitende und deren (Haushalts-) Angehörige, der an diesem Incentive beteiligten Sponsoren, Berater und Werbeagenturen und mit diesen verbundenen Unternehmen.
  5. Sind mehrere Anmeldungen zum jeweiligen Incentive durch den einzelnen Partner technisch nicht ausschließbar, so ist der Zeitpunkt der Erstanmeldung maßgeblich.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am oder Registrierung zum Incentive. 

GEWINNKLASSEN

Es werden acht verschiedenen Gewinnklassen ausgezeichnet. Die Gewinner werden in der Reihenfolge der Gewinnklassen ermittelt. Es zählen alle Umsätze mit Heimanwenderprodukten, die durch die ESET Deutschland GmbH einem Partner zugeordnet werden können bzw. die Anzahl von registrierten ESET Lizenzen von erworbenen tecXL Produkten. Wir weisen darauf hin, dass durch die ESET Deutschland GmbH ausschließlich Lizenzen einem Partner zugeordnet werden können, die durch den Partner entweder als Portallizenz erworben oder im Partnerportal auf den Partner registriert werden.

Best Performer: 
In dieser Kategorie gewinnt der Partner, der den höchsten Gesamtumsatz mit ESET Heimanwender Produkten erzielt (inkl. RevShare Programm).

Best New Business Performer:
Es gewinnt der Partner, der im Aktionszeitraum den meisten Umsatz mit Neu-Lizenzen für Heimanwender Produkte erzielt. 

Best Renewal Performer: 
Es gewinnt, der Partner, der mit den Verlängerungen von Heimanwender Produkten den höchsten Umsatz erzielt (inkl. RevShare).

Best Newcomer:
Die Kategorie prämiert ausschließlich neu registrierte ESET Partner. Als neuer Partner gilt, wenn die Registrierung als ESET Partner ab dem 01.01.2023 erfolgt ist. Es gewinnt, wer den höchsten Gesamtumsatz mit ESET Heimanwender Produkten erzielt. Es wird der Umsatz während der gesamten Laufzeit des Incentives berücksichtigt. 

Best Sales Uplift (Performer): 
Hier wird die Umsatzsteigerung mit dem Vorjahreszeitraum verglichen (inkl. RevShare). Es gewinnt der Partner mit der größten prozentualen Steigerung.

Best ESSP Seller:
Hier wird der komplette Umsatz mit ESSP Lizenzen gezählt, (inkl. RevShare). Der Mindestumsatz beträgt 500 €. Es gewinnt der Partner mit dem höchsten Umsatz.

Best Renewal Quote:
Hier wird die Verlängerungsquote der Heimanwender Lizenzen (inkl. RevShare) mit dem Vorjahr verglichen. Es gewinnt der Partner mit der höchsten prozentualen Steigerung.

Best tecXL Performer: 
Hier werden alle ESET Lizenzen gewertet, die beim Erwerb von tecXL Produkten durch den ESET Partner im ESET Partnerportal auf sich registriert werden.
Es gewinnt der Partner mit den meisten registrierten ESET Lizenzen.

AUSSCHLUSS VOM INCENTIVE

  1. Die ESET Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einzelne Partner vom Incentive auszuschließen und diesen Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzuverlangen. 
  2. Einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen steht eine unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Incentives gleich.

ABLAUF DES INCENTIVES

  1. Das Incentive beginnt am 01.03.2023 um 00:00 Uhr und endet am 31.07.2023 um 23:59 Uhr. Maßgeblich für den Zeitpunkt sind das protokollierte Datum und die Uhrzeit. Einreichungen, die nicht innerhalb des Teilnahmezeitraumes abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe oder Übermittlung der Teilnehmerdaten oder sonstige Fehlfunktionen der Internetverbindung, die den Teilnehmer an einer rechtzeitigen Teilnahme an dem Incentive hindert, ist die ESET Deutschland GmbH nicht verantwortlich. 
  2. Um am Incentive teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer registrierter ESET Partner sein, die Pflichtangaben im Kontaktformular ausgefüllt, das Kontaktformular abgesendet und seine E-Mail-Adresse bestätigt haben. Teilnehmer am Incentive, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine Partner der ESET Deutschland GmbH sind, müssen sich im Anschluss als solche registrieren.
  3. Die Vergabe der Gewinne erfolgt durch Auswertung der bei ESET registrierten Umsätze bzw. die Anzahl von registrierten ESET Lizenzen von erworbenen tecXL Produkten am Ende des Incentives unter allen für das Incentive registrierten Partnern. Die Umsätze bzw. die Anzahl an registrierten Lizenzen, die über tecXL von Partnern registriert wurden, werden rückwirkend für jeden Teilnehmer ab dem 01.03.2023 automatisch berücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.

GEWINNE/PREISE

  1. Die Gewinne sind der Landingpage zum Incentive zu entnehmen.
  2. Eine Barauszahlung von Sachgewinnen ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Reklamation oder Umtausch. 
  3. Eine Übertragung eines Gewinns auf einen Dritten ist nicht möglich. 
  4. Der Gewinn wird seitens ESET nach § 37b EStG versteuert.

BENACHRICHTIGUNG GEWINNER

  1. Der Gewinner wird via E-Mail über die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse innerhalb von 10 Werktagen nach der Verlosung benachrichtigt. 
  2. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Gewinnannahme bzw. Bestätigung der Gewinnannahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der ersten Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die nicht in der Person der ESET Deutschland GmbH liegen, erfolgt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass bei Nichtinanspruchnahme des Gewinns die Nächstplatzierten nicht benachteiligt werden bzw. zeitlich noch die Möglichkeit haben, Ihrerseits den Gewinn in Anspruch zu nehmen.
  3. Bei Verfall sowie Ausschluss eines Gewinners wegen Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die ESET Deutschland GmbH das Recht vor, den Nächstplatzierten als Gewinner zu bestimmen. 
  4. Sollte ein Partner in zwei oder mehr Klassen gewinnen, wird der Nächstplatzierte einer Kategorie als Gewinner bestimmt. Die Gewinner werden in der Reihenfolge der Gewinnklassen ermittelt. Der Gewinner einer Gewinnklasse kann nicht Gewinner einer der nachfolgenden Gewinnklassen werden. 
  5. Die Entscheidung bezüglich der Gewinner ist abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

ABBRUCH DES INCENTIVES UND HÖHERE GEWALT

  1. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, sodass entweder die Durchführung des Incentives oder dessen Gewinnausschüttung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgen kann, informiert die ESET Deutschland GmbH die am Incentive Teilnehmenden unverzüglich via E-Mail. In diesem Fall ist die ESET Deutschland GmbH berechtigt, das Incentive abzubrechen bzw. die Gewinnausschüttung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder bei terminierten Gewinnen, einen neuen Termin festzulegen oder wegen dem noch nicht erfüllten Teils der Gewinnausschüttung vom Incentive ganz oder teilweise zurückzutreten. 
  2. Höhere Gewalt liegt vor bei einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtem Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist, wie beispielsweise Naturkatstrophen, Krieg oder staatlich angeordnete Maßnahmen. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise durch die ESET Deutschland GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
  3. Des Weiteren ist die ESET Deutschland GmbH berechtigt, bei technischen Problemen das Incentive abzubrechen, auch dann, wenn die Gründe hierfür in der Person der ESET Deutschland GmbH liegen.
  4. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

GEWINNSPIEL

Sie können bei uns an kostenlosen Gewinnspielen teilnehmen, die wir z.B. online auf unserer Website oder auf Veranstaltungen, wie beispielsweise Messen, anbieten.

Um an ESET Gewinnspielen teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich unter Angabe von Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Land, den sog. „Registrierungsdaten“, anmelden.

Wir verarbeitet diese Registrierungsdaten für die Dauer des Gewinnspiels zum Zweck der Gewinnspieldurchführung und -Abwicklung (Gewinnbenachrichtigung) auf Grundlage des Art 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Im Fall des Gewinns bitten wir Sie im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung zudem um Ihre postalische Adresse. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck, Ihnen Ihren Gewinn zuzusenden. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung der für die Teilnahme am Gewinnspiel angegebenen personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke erfolgt nur nach Ihrer vorheriger ausdrücklicher Einwilligung gemäß. Art 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung ist durch Sie jederzeit für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufbar.

DATENSCHUTZ

  1. Zum Zweck der Teilnahme, Durchführung und Abwicklung von Incentives verarbeitet die ESET Deutschland GmbH die vom registrierten Partner hinterlegten Daten und Angaben. Diese können auch personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Kontaktdaten zu Ansprechpartnern des Partners aber auch zum Beispiel die Firma des Partners, wenn diese identisch mit einer dahinterstehenden natürlichen Person ist.
  2. Ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Incentive erforderlich, verarbeitet die ESET Deutschland GmbH darüber hinaus folgende Angaben des teilnehmenden Mitarbeitenden des Partners: Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Firma und Land. 
  3. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Incentives erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im berechtigten Interesse des Partners und dessen Mitarbeitenden sowie in deren mutmaßlichen Einwilligung im Sinn des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs 3 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das berechtigte Interesse des Partners besteht in dem möglichen Gewinn, das des Mitarbeitenden in einer möglichen Gewinnbeteiligung.
  4. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmenden nicht.

HAFTUNG

  1. Die ESET Deutschland GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ESET Deutschland GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
  2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der ESET Deutschland GmbH der Höhe nach begrenzt auf den bei Durchführung des Incentives vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung der ESET Deutschland, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ESET Deutschland GmbH.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die ESET Deutschland GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Die ESET Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehleingaben oder Irrtümer des Teilnehmenden in Rahmen der Durchführung am Incentive entstehen. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
  2. Die ESET Deutschland GmbH ist berechtigt, vorstehende Bestimmungen, soweit rechtlich zulässig, ohne vorherige Ankündigung und ohne Zuteilung von Preisen zu ändern, zu ergänzen, den Teilnahmezeitraum zu verlängern oder das Incentive vorzeitig zu beenden. 
  3. Für alle im Zusammenhang mit diesem Incentive stehenden Sachverhalte ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die Teilnahmebedingungen in ihrem sonstigen Inhalt hiervon nicht berührt. 

Jena, März 2023